Die Förderungen für Photovoltaik in Österreich haben sich seit dem letzten Jahr grundlegend verändert. Die Steuerbefreiung für PV-Anlagen ist ausgelaufen; wer heute eine Anlage plant, findet stattdessen neue Instrumente vor – allen voran den Investitionszuschuss gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sowie den Made-in-Europe-Bonus. Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Unterstützungsoptionen aktuell zur Verfügung stehen, wie sie sich gegenüber früheren Regelungen unterscheiden und was bei der Antragstellung zu beachten ist.

Wichtige Hinweise auf einen Blick
- Der nächste Fördercall findet vom 23. April bis 11. Mai 2026 statt. Bis auf Weiteres gelten die gleichen Fördersätze wie 2025.
- Mit Nationalratsbeschluss vom 7. März 2025 wurde der Nullsteuersatz für Solaranlagen unter 35 kWp vorzeitig beendet. Ab 1. April 2025 gilt wieder der Regelsteuersatz von 20 % beim Kauf einer PV-Anlage.
- Die Bundesländer verfügen meist über eigenständige Förderprogramme. Wir informieren über die Förderprogramme des Landes Steiermark.
1. EAG Investitionszuschuss 2026
Photovoltaikanlagen werden im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) über die EAG-Abwicklungsstelle mit Investitionszuschüssen gefördert. Die Vergabe erfolgt in zeitlich begrenzten Fördercalls per Ticketziehung.
Fördercalls 2026 für PV-Anlagen und Stromspeicher
Für das Jahr 2026 sind drei Fördercall-Termine bekannt. Je nach Anlagengröße gelten unterschiedliche Fördersätze und Förderbudgets. Zusätzlich wird die Installation von Stromspeichern gefördert – allerdings nur in Verbindung mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage. Nachfolgend finden Sie alle Termine und Konditionen im Überblick.
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz | Typ |
|---|---|---|---|
| A | bis 10 kWp | 150 EUR/kWp | Fixsatz |
| B | > 10 bis 20 kWp | 140 EUR/kWp | Fixsatz |
| C | > 20 bis 100 kWp | 130 EUR/kWp | Höchstsatz* |
| D | > 100 kWp | 120 EUR/kWp | Höchstsatz* |
| Stromspeicher | – | 150 EUR/kWh | Fixsatz |
* Bei Kategorien C und D: Tatsächliche Förderung wird im Wettbewerbsverfahren vergeben und kann unter dem Maximalwert liegen.
kWp steht für „Kilowatt Peak“ (Kilowatt Spitze) und ist die wichtigste Leistungskennzahl bei Photovoltaikanlagen.
| Runde | Zeitraum | Gesamtbudget | Budget Kat. A+B | Budget Kat. C+D |
|---|---|---|---|---|
| 1. Fördercall | 23. April – 11. Mai 2026 | 40 Mio. EUR | je 5 Mio. EUR | 15 + 15 Mio. EUR |
| 2. Fördercall | 16. Juni – 30. Juni 2026 | 12 Mio. EUR | je 2 Mio. EUR | 4 + 4 Mio. EUR |
| 3. Fördercall | 8. Oktober – 22. Oktober 2026 | 8 Mio. EUR | je 2 Mio. EUR | 2 + 2 Mio. EUR |
Hinweis: Stromspeicher werden nur in Verbindung mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage gefördert.
2. Made-in-Europe-Bonus
Seit dem zweiten Fördercall 2025 kann zusätzlich zum Investitionszuschuss der Made-in-Europe-Bonus beantragt werden. Er gilt für PV-Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher), die nachweislich in Europa produziert wurden.
Made-in-Europe-Bonus – Auf einen Blick
- 10 % Bonus pro in Europa produzierter Komponente
- Bis zu 30 % Zusatzbonus, wenn alle drei Komponenten europäischer Herkunft sind (Module + Wechselrichter + Speicher)
- Muss bereits bei der Antragstellung beantragt werden – nachträgliche Ergänzungen sind nicht möglich
- Komponente muss spätestens zur Endabrechnung in der offiziellen Whitelist der EAG-Abwicklungsstelle gelistet sein
Förderfähige Komponenten lassen sich über die Whitelists der EAG-Abwicklungsstelle prüfen (Stromspeicher, PV-Module, Wechselrichter).
Als Ihr regionaler Partner für Elektro- und Gebäudetechnik empfehlen wir, vor der Antragstellung alle Komponentenangebote mit Blick auf den Made-in-Europe-Bonus zu vergleichen – damit Sie das volle Förderpotenzial ausschöpfen.
3. Antragstellung – Schritt für Schritt
Die Förderanträge werden über das Ticketziehungsportal der EAG-Abwicklungsstelle abgewickelt. Tickets können ausschließlich während eines aktiven Fördercalls gezogen werden.
Vor Beginn des Fördercalls
- Registrierung im EAG-Portal (eag-abwicklungsstelle.at)
- 33-stellige Einspeisezählpunktnummer vom Netzbetreiber besorgen (nicht den Bezugszählpunkt verwenden!)
- Projekt im Portal anlegen und alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten
Ab Start des Fördercalls
- Im EAG-Portal einloggen und Ticketziehung starten
- Einspeisezählpunkt sowie E-Mail-Adresse (mit persönlichem Namen) eingeben
- Auf Ticket ziehen klicken – das Ticketdatum gilt als offizieller Einreichzeitpunkt
- Vorbereitetes Projekt öffnen, einreichen und Antrag abschließen
Tipp: Bereiten Sie alle Unterlagen und Komponentenauswahl (inkl. Made-in-Europe-Entscheidung) bereits vor Beginn des Fördercalls vor, da die Mittel begrenzt sind und rasch vergeben werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne!
Weiterführende Informationen
4. Landesförderungen Steiermark
Das Land Steiermark bietet neben der Bundesförderung (EAG) eigene Landesprogramme. Eine Kombination der Förderungen ist grundsätzlich zulässig, sofern die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden.
Eigenheimförderung Steiermark – Neubau
Die steirische Wohnbauförderung wird 2026 grundlegend reformiert. PV-Anlagen können als ökologische Maßnahme im Rahmen eines förderfähigen Gesamtkonzepts berücksichtigt werden. Die Förderhöhe hängt vom Gebäudestandard, der Energiekennzahl und weiteren Nachhaltigkeitskriterien ab (Baukastensystem mit Zuschlagspunkten, Jungfamilien-Bonus). Ob die neuen Richtlinien bereits in Kraft sind, ist vor Antragstellung zu prüfen.
→ Aktuelle Infos: wohnbau.steiermark.at
Sanierungsförderung – Umfassende Sanierung (aktiv)
Wer ein Mehrparteienhaus (mind. 3 Wohneinheiten nach Sanierung) umfassend saniert, kann PV-Anlagen und Stromspeicher als förderfähige Maßnahmen einbringen. Die Förderung erfolgt wahlweise als:
- Annuitätenzuschuss: 45 % über 15 Jahre
- Investitionszuschuss: 30 % der förderbaren Kosten
- Förderungsdarlehen: 0,5 % p.a., Laufzeit 28 Jahre
Förderbare Kosten: 1.150 bis 1.680 EUR/m² Wohnnutzfläche (inkl. Zuschläge). Kombinierbar mit dem EAG-Investitionszuschuss. Antragsstelle: Amt der Steierm. LR, Abt. 15.
→ Aktuelle Infos: sanieren.steiermark.at
Kleine Sanierung (eingestellt):
Die bisherige Einzelförderung für PV-Anlagen bis 15 kWp mit 15 % der Investitionskosten wurde am 31. März 2025 vorzeitig eingestellt. Ein Nachfolgeprogramm (Sanierungspass) ist ab Sommer 2026 in Ausarbeitung.
Aufgrund der laufenden Reformen ist es derzeit schwierig, alle Förderprogramme vollständig und korrekt abzubilden. Daher empfiehlt sich ein regelmäßiger Besuch der offiziellen Informationsseiten des Landes Steiermark: Förderung von solarthermischen Anlagen
Musterrechnung 2026 – Einfamilienhaus Steiermark
Beispiel: 8 kWp PV-Anlage + 10 kWh Stromspeicher, Investitionskosten netto ca. 17.000 €.
| Position | Berechnung | Förderbetrag |
|---|---|---|
| PV-Anlage (Kat. A) | 8 kWp × 150 €/kWp | 1.200 € |
| Stromspeicher | 10 kWh × 150 €/kWh | 1.500 € |
| Investitionszuschuss gesamt | – | 2.700 € |
Deckelung bei max. 30 % der förderfähigen Nettokosten (hier: 5.100 €) greift in diesem Beispiel nicht. Mit Made-in-Europe-Bonus kann die Förderung höher ausfallen. Zusätzliche Landesförderung reduziert die Investition weiter.
Genehmigungen & Rechtliches (Steiermark)
| Konstellation | Regelung |
|---|---|
| Dachanlage bis 400 m² und Höhe ≤ 3,50 m | Meldepflichtig (§ 21 Abs. 1 Stmk. BauG) – gilt für die große Mehrheit privater Anlagen |
| Brutto-Fläche > 400 m² oder Höhe > 3,50 m | Baubewilligung vereinfachtes Verfahren (§ 20 Z 2 lit. k Stmk. BauG) |
| Engpassleistung 500–999 kWp | Ordentliches Baubewilligungsverfahren (§ 19 Z 5 Stmk. BauG) |
| Ab 1.000 kWp | Elektrizitätsrechtliche Bewilligung nach Stmk. ElWOG bei Abt. 13 LR |
| Batteriespeicher bis 20 kWh | Meldepflichtig |
| Batteriespeicher über 20 kWh | Baubewilligung vereinfachtes Verfahren |
Solarpflicht bei Neubauten (Stmk. BauG-Novelle 2021)
- Wohngebäude ≥ 100 m²: mind. 3 m² PV je angefangene 100 m² Brutto-Grundfläche (alternativ 1 m² Solarthermie).
- Nichtwohnbauten ≥ 250 m²: mind. 6 m² PV je angefangene 100 m² (alternativ 2 m² Solarthermie).
- Netzanmeldung: Jede PV-Anlage muss dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Für Netzeinspeisung ist ein Einspeiszählpunkt erforderlich.
5. Weitere Förderinstrumente
Marktprämie nach dem EAG
Betreiber, die erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, können eine Marktprämie beantragen. Diese wird zusätzlich zum Marktpreis ausgezahlt und kann über bis zu 20 Jahre gewährt werden. Die Höhe wird per Ausschreibung ermittelt. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sind antragsberechtigt.
Mustersanierung (nur Unternehmen)
Das Programm Mustersanierung unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen und gewerblichen Gebäuden, darunter auch PV-Anlagen und PV-Fassaden bis 100 kWp inkl. Speicher.
Wichtig: Eine Kombination aus EAG-Investitionszuschuss und Mustersanierung ist nicht zulässig!
6. Nullsteuersatz – Historischer Überblick
Von 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025 galt in Österreich der Nullsteuersatz (0 % USt.) beim Erwerb von PV-Anlagen bis 35 kWp. Dieser wurde per Nationalratsbeschluss vom 7. März 2025 vorzeitig beendet.
FAQ
Die am häufigsten gestellten Fragen im Überblick.
Muss der Förderantrag vor oder nach der Anlageninbetriebnahme gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor der Inbetriebnahme der Anlage eingebracht werden. Als Inbetriebnahme gilt die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, nachgewiesen durch die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, verliert den Förderanspruch.
Wie viel Speicherkapazität muss mein Batteriespeicher mindestens haben, um gefördert zu werden?
Der Stromspeicher muss mindestens eine Kapazität von 0,5 kWh je kWp der beantragten Engpassleistung aufweisen. Nach oben ist die Förderung mit maximal 50 kWh gedeckelt – Speichererweiterungen (nachträgliche Kapazitätserweiterungen) können nicht gefördert werden.
Kann ich bereits vor dem Fördercall Anzahlungen an den Installationsbetrieb leisten, ohne die Förderung zu verlieren?
Diese Frage wird von vielen Antragstellern gestellt und ist laut EAG-Abwicklungsstelle explizit in deren FAQ-Dokument behandelt. Die EAG-Abwicklungsstelle gibt darin auch Antwort auf die Frage, ob Anzahlungen vor der Ticketziehung zulässig sind. Für verbindliche Auskunft empfiehlt sich ein Blick in das offizielle FAQ-PDF oder eine direkte Rückfrage bei der Abwicklungsstelle, da die Regelung von der konkreten Vertragsgestaltung abhängt.
Gibt es einen Abschlag, wenn meine PV-Anlage auf einer Grünfläche oder landwirtschaftlich genutzten Fläche errichtet wird?
Für PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Flächen im Grünland verringert sich die Förderhöhe bei der Endabrechnung um einen Abschlag von 25 %. Bestimmte Ausnahmen – etwa Agri-PV-Anlagen, die spezifische Anforderungen erfüllen – sind von diesem Abschlag ausgenommen.
Was passiert, wenn beim Fördercall kein Ticket am ersten Tag gezogen wird – ist die Förderung dann verloren?
Nein. Wer am ersten Tag des Fördercalls kein Ticket gezogen hat, kann trotzdem im EAG-Portal ein Projekt erfassen und dieses während des geöffneten Fördercalls einreichen. Besser gereiht sind jedoch stets jene Anträge in Kategorie A und B, die an ein gezogenes Ticket gekoppelt sind. Eine Einreichung ohne Ticket ist also möglich, aber mit Nachteilen bei der Reihung verbunden.
Fazit
Wer 2026 eine Photovoltaikanlage errichten möchte, profitiert vom EAG Investitionszuschuss mit bis zu 150 EUR/kWp sowie dem Made-in-Europe-Bonus von bis zu 30 % auf förderfähige Komponenten. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Ticketsystem der EAG-Abwicklungsstelle in den drei Fördercall-Fenstern. Zusätzlich bieten alle Bundesländer eigene Förderprogramme an. Eine frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen und Komponentenauswahl ist entscheidend, da die Budgets begrenzt sind.

Wer heute in Photovoltaik investiert, investiert in Unabhängigkeit – wir helfen Ihnen, das volle Förderpotenzial dabei auszuschöpfen.