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Gebäudetechnik, Lüftung

Photovoltaik Förderung Österreich 2026

Die Förderungen für Photovoltaik in Österreich haben sich seit dem letzten Jahr grundlegend verändert. Die Steuerbefreiung für PV-Anlagen ist ausgelaufen; wer heute eine Anlage plant, findet stattdessen neue Instrumente vor – allen voran den Investitionszuschuss gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sowie den Made-in-Europe-Bonus. Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Unterstützungsoptionen aktuell zur Verfügung stehen, wie sie sich gegenüber früheren Regelungen unterscheiden und was bei der Antragstellung zu beachten ist.

Infografik Photovoltaik Förderung 2026
Inhaltsverzeichnis

Wichtige Hinweise auf einen Blick

  • Der nächste Fördercall findet vom 23. April bis 11. Mai 2026 statt. Bis auf Weiteres gelten die gleichen Fördersätze wie 2025.
  • Mit Nationalratsbeschluss vom 7. März 2025 wurde der Nullsteuersatz für Solaranlagen unter 35 kWp vorzeitig beendet. Ab 1. April 2025 gilt wieder der Regelsteuersatz von 20 % beim Kauf einer PV-Anlage.
  • Die Bundesländer verfügen meist über eigenständige Förderprogramme. Wir informieren über die Förderprogramme des Landes Steiermark.

1. EAG Investitionszuschuss 2026

Photovoltaikanlagen werden im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) über die EAG-Abwicklungsstelle mit Investitionszuschüssen gefördert. Die Vergabe erfolgt in zeitlich begrenzten Fördercalls per Ticketziehung.

Fördercalls 2026 für PV-Anlagen und Stromspeicher

Für das Jahr 2026 sind drei Fördercall-Termine bekannt. Je nach Anlagengröße gelten unterschiedliche Fördersätze und Förderbudgets. Zusätzlich wird die Installation von Stromspeichern gefördert – allerdings nur in Verbindung mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage. Nachfolgend finden Sie alle Termine und Konditionen im Überblick.

EAG Fördersätze PV-Anlagen 2026
KategorieAnlagengrößeFördersatzTyp
Abis 10 kWp150 EUR/kWpFixsatz
B> 10 bis 20 kWp140 EUR/kWpFixsatz
C> 20 bis 100 kWp130 EUR/kWpHöchstsatz*
D> 100 kWp120 EUR/kWpHöchstsatz*
Stromspeicher150 EUR/kWhFixsatz

* Bei Kategorien C und D: Tatsächliche Förderung wird im Wettbewerbsverfahren vergeben und kann unter dem Maximalwert liegen.
kWp steht für „Kilowatt Peak“ (Kilowatt Spitze) und ist die wichtigste Leistungskennzahl bei Photovoltaikanlagen.

EAG Fördercall-Termine 2026
Runde Zeitraum Gesamtbudget Budget Kat. A+B Budget Kat. C+D
1. Fördercall 23. April – 11. Mai 2026 40 Mio. EUR je 5 Mio. EUR 15 + 15 Mio. EUR
2. Fördercall 16. Juni – 30. Juni 2026 12 Mio. EUR je 2 Mio. EUR 4 + 4 Mio. EUR
3. Fördercall 8. Oktober – 22. Oktober 2026 8 Mio. EUR je 2 Mio. EUR 2 + 2 Mio. EUR

Hinweis: Stromspeicher werden nur in Verbindung mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage gefördert.

2. Made-in-Europe-Bonus

Seit dem zweiten Fördercall 2025 kann zusätzlich zum Investitionszuschuss der Made-in-Europe-Bonus beantragt werden. Er gilt für PV-Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher), die nachweislich in Europa produziert wurden.

Made-in-Europe-Bonus – Auf einen Blick

  • 10 % Bonus pro in Europa produzierter Komponente
  • Bis zu 30 % Zusatzbonus, wenn alle drei Komponenten europäischer Herkunft sind (Module + Wechselrichter + Speicher)
  • Muss bereits bei der Antragstellung beantragt werden – nachträgliche Ergänzungen sind nicht möglich
  • Komponente muss spätestens zur Endabrechnung in der offiziellen Whitelist der EAG-Abwicklungsstelle gelistet sein

Förderfähige Komponenten lassen sich über die Whitelists der EAG-Abwicklungsstelle prüfen (Stromspeicher, PV-Module, Wechselrichter).

Weitere Infos zum Made-in-Europe-Bonus

Als Ihr regionaler Partner für Elektro- und Gebäudetechnik empfehlen wir, vor der Antragstellung alle Komponentenangebote mit Blick auf den Made-in-Europe-Bonus zu vergleichen – damit Sie das volle Förderpotenzial ausschöpfen.

3. Antragstellung – Schritt für Schritt

Die Förderanträge werden über das Ticketziehungsportal der EAG-Abwicklungsstelle abgewickelt. Tickets können ausschließlich während eines aktiven Fördercalls gezogen werden.

Vor Beginn des Fördercalls

  • Registrierung im EAG-Portal (eag-abwicklungsstelle.at)
  • 33-stellige Einspeisezählpunktnummer vom Netzbetreiber besorgen (nicht den Bezugszählpunkt verwenden!)
  • Projekt im Portal anlegen und alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten

Ab Start des Fördercalls

  • Im EAG-Portal einloggen und Ticketziehung starten
  • Einspeisezählpunkt sowie E-Mail-Adresse (mit persönlichem Namen) eingeben
  • Auf Ticket ziehen klicken – das Ticketdatum gilt als offizieller Einreichzeitpunkt
  • Vorbereitetes Projekt öffnen, einreichen und Antrag abschließen

Tipp: Bereiten Sie alle Unterlagen und Komponentenauswahl (inkl. Made-in-Europe-Entscheidung) bereits vor Beginn des Fördercalls vor, da die Mittel begrenzt sind und rasch vergeben werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne!

4. Landesförderungen Steiermark

Das Land Steiermark bietet neben der Bundesförderung (EAG) eigene Landesprogramme. Eine Kombination der Förderungen ist grundsätzlich zulässig, sofern die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden.

Eigenheimförderung Steiermark – Neubau

Die steirische Wohnbauförderung wird 2026 grundlegend reformiert. PV-Anlagen können als ökologische Maßnahme im Rahmen eines förderfähigen Gesamtkonzepts berücksichtigt werden. Die Förderhöhe hängt vom Gebäudestandard, der Energiekennzahl und weiteren Nachhaltigkeitskriterien ab (Baukastensystem mit Zuschlagspunkten, Jungfamilien-Bonus). Ob die neuen Richtlinien bereits in Kraft sind, ist vor Antragstellung zu prüfen.

Aktuelle Infos: wohnbau.steiermark.at

Sanierungsförderung – Umfassende Sanierung (aktiv)

Wer ein Mehrparteienhaus (mind. 3 Wohneinheiten nach Sanierung) umfassend saniert, kann PV-Anlagen und Stromspeicher als förderfähige Maßnahmen einbringen. Die Förderung erfolgt wahlweise als:

  • Annuitätenzuschuss: 45 % über 15 Jahre
  • Investitionszuschuss: 30 % der förderbaren Kosten
  • Förderungsdarlehen: 0,5 % p.a., Laufzeit 28 Jahre

Förderbare Kosten: 1.150 bis 1.680 EUR/m² Wohnnutzfläche (inkl. Zuschläge). Kombinierbar mit dem EAG-Investitionszuschuss. Antragsstelle: Amt der Steierm. LR, Abt. 15.

Aktuelle Infos: sanieren.steiermark.at

Kleine Sanierung (eingestellt):

Die bisherige Einzelförderung für PV-Anlagen bis 15 kWp mit 15 % der Investitionskosten wurde am 31. März 2025 vorzeitig eingestellt. Ein Nachfolgeprogramm (Sanierungspass) ist ab Sommer 2026 in Ausarbeitung.

Aufgrund der laufenden Reformen ist es derzeit schwierig, alle Förderprogramme vollständig und korrekt abzubilden. Daher empfiehlt sich ein regelmäßiger Besuch der offiziellen Informationsseiten des Landes Steiermark: Förderung von solarthermischen Anlagen

Musterrechnung 2026 – Einfamilienhaus Steiermark

Beispiel: 8 kWp PV-Anlage + 10 kWh Stromspeicher, Investitionskosten netto ca. 17.000 €.

Förderberechnung – Beispielrechnung Investitionszuschuss
Position Berechnung Förderbetrag
PV-Anlage (Kat. A) 8 kWp × 150 €/kWp 1.200 €
Stromspeicher 10 kWh × 150 €/kWh 1.500 €
Investitionszuschuss gesamt 2.700 €

Deckelung bei max. 30 % der förderfähigen Nettokosten (hier: 5.100 €) greift in diesem Beispiel nicht. Mit Made-in-Europe-Bonus kann die Förderung höher ausfallen. Zusätzliche Landesförderung reduziert die Investition weiter.

Genehmigungen & Rechtliches (Steiermark)

Ob eine PV-Anlage melde- oder baubewilligungspflichtig ist, richtet sich nach dem Stmk. BauG, maßgeblich sind Brutto-Fläche und Anlagenhöhe (Faustregel: 1 kW ≈ 5 m²).
Behördliche Anforderungen für PV-Anlagen in der Steiermark
Konstellation Regelung
Dachanlage bis 400 m² und Höhe ≤ 3,50 m Meldepflichtig (§ 21 Abs. 1 Stmk. BauG) – gilt für die große Mehrheit privater Anlagen
Brutto-Fläche > 400 m² oder Höhe > 3,50 m Baubewilligung vereinfachtes Verfahren (§ 20 Z 2 lit. k Stmk. BauG)
Engpassleistung 500–999 kWp Ordentliches Baubewilligungsverfahren (§ 19 Z 5 Stmk. BauG)
Ab 1.000 kWp Elektrizitätsrechtliche Bewilligung nach Stmk. ElWOG bei Abt. 13 LR
Batteriespeicher bis 20 kWh Meldepflichtig
Batteriespeicher über 20 kWh Baubewilligung vereinfachtes Verfahren

Solarpflicht bei Neubauten (Stmk. BauG-Novelle 2021)

  • Wohngebäude ≥ 100 m²: mind. 3 m² PV je angefangene 100 m² Brutto-Grundfläche (alternativ 1 m² Solarthermie).
  • Nichtwohnbauten ≥ 250 m²: mind. 6 m² PV je angefangene 100 m² (alternativ 2 m² Solarthermie).
  • Netzanmeldung: Jede PV-Anlage muss dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Für Netzeinspeisung ist ein Einspeiszählpunkt erforderlich.

5. Weitere Förderinstrumente

Marktprämie nach dem EAG

Betreiber, die erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, können eine Marktprämie beantragen. Diese wird zusätzlich zum Marktpreis ausgezahlt und kann über bis zu 20 Jahre gewährt werden. Die Höhe wird per Ausschreibung ermittelt. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sind antragsberechtigt.

Mustersanierung (nur Unternehmen)

Das Programm Mustersanierung unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen und gewerblichen Gebäuden, darunter auch PV-Anlagen und PV-Fassaden bis 100 kWp inkl. Speicher.

Wichtig: Eine Kombination aus EAG-Investitionszuschuss und Mustersanierung ist nicht zulässig!

6. Nullsteuersatz – Historischer Überblick

Von 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025 galt in Österreich der Nullsteuersatz (0 % USt.) beim Erwerb von PV-Anlagen bis 35 kWp. Dieser wurde per Nationalratsbeschluss vom 7. März 2025 vorzeitig beendet.

FAQ

Die am häufigsten gestellten Fragen im Überblick.

Fazit

Wer 2026 eine Photovoltaikanlage errichten möchte, profitiert vom EAG Investitionszuschuss mit bis zu 150 EUR/kWp sowie dem Made-in-Europe-Bonus von bis zu 30 % auf förderfähige Komponenten. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Ticketsystem der EAG-Abwicklungsstelle in den drei Fördercall-Fenstern. Zusätzlich bieten alle Bundesländer eigene Förderprogramme an. Eine frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen und Komponentenauswahl ist entscheidend, da die Budgets begrenzt sind.

Wir freuen uns Sie zu beraten!
Michael Huber
Michael Huber
Geschäftsführender Gesellschafter

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