Gesetzesänderung in Prüfung
Die Regierung plant Erleichterungen beim Einbau von Klimaanlagen in Miet- und Eigentumswohnungen. Bisher sind dafür die Zustimmung von Vermietern sowie aller anderen Hausparteien notwendig – eine hohe Hürde, die viele Haushalte vom Hitzeschutz abhält.
Der Bedarf an Klimaanlagen steigt jedes Jahr. Wenn die rechtlichen Hürden sinken, profitieren davon vor allem Mieter, die sich bisher kaum wehren konnten.
Plamen Nakov, HKLS Leitung
Wie Medienberichten zu entnehmen ist, wird derzeit eine Anpassung des Mietrechtsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes geprüft. Ziel ist es, Einsprüche von Vermietern gegen den Einbau zu erschweren und auch Wohnungseigentümern den Einbau zu erleichtern, selbst wenn andere Eigentümer im Haus nicht zustimmen.
Auch der Einbau von Außenjalousien als Hitzeschutzmaßnahme könnte davon betroffen sein. Gespräche mit den Koalitionspartnern laufen bereits.
Die Stadt Wien ist hier schon einen Schritt voraus: Im Gemeindebau wurde der Einbau von Klimaanlagen bereits erleichtert.
Während die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wohnungen in Diskussion sind, gilt für Eigentümer eines Einfamilienhauses bereits jetzt deutlich mehr Freiheit bei der Wahl und Installation einer Klimaanlage im Einfamilienhaus – ohne aufwendige Zustimmungsverfahren von Nachbarn oder Vermietern.

Michael Huber verfügt über mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Gebäudetechnik. Nach seinem Einstieg als Monteur im Bereich Elektro- und Haustechnik sammelte er umfassendes Know-how in Planung, Projektleitung und Ausführung.
2014 gründete er die HME GmbH in Graz, die heute als Generalunternehmer für HKLS, Elektrotechnik, Gebäudeautomation, Photovoltaik und Sicherheitstechnik tätig ist. Sein Fokus liegt auf ganzheitlich integrierter Gebäudetechnik – von der Planung bis zur Inbetriebnahme.
